Jugendleiter_in

Diese Ausbildung ist die Voraussetzung um die JUgendLEIterCArd (Juleica) beantragen zu können. Die Grundausbildung können alle Personen machen, die mindestens 16 Jahre alt sind und bereits oder zukünftig in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind oder sein werden. Der Kurs soll den angehenden Jugendleiter_innen grundlegende Kompetenzen vermitteln, die sie für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigen. Hierzu gehören unter anderem das Wissen um Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen, die Persönlichkeitsentwicklung des Jugendleiters und der Jugendleiterin, gruppenpädagogische Grundlagen, rechtliche Grundlagen, die Berücksichtigung von Geschlechterrollen und die Organisation und Planung von Aktionen und Fahrten. Des Weiteren können Themen, wie Spielpädagogik, Konfliktmanagement, Erlebnispädagogik oder Öffentlichkeitsarbeit Inhalt der Grundausbildung sein. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung, mit der dann die Juleica beantragt werden kann.

Seminartermine

Stefanie Möhring web

Stefanie Möhring
Bildungsreferentin

Tel. +49 4542 843785
bildungsreferent@kjr-herzogtum-lauenburg.de

Die Jugendleiter_in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber_innen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter_innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Sie erhalten die Juleica über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt.

Sie ist für drei Jahre gültig und muss dann durch den Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung verlängert werden.

Durch eine Juleica hat man verschiedene Vorteile, die das ehrenamtliche Engagement fördern.

Die Juleica bietet dem Inhaber und der Inhaberin unterschiedliche Vorteile:

Die Juleica weist nach, dass die Inhaber_innen nach festgelegten Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendarbeit ausgebildet worden sind.

In den meisten Kreisen ist sie die Voraussetzung, um für den eigenen Verein oder Verband Förderungen für Freizeiten, Fahrten oder Jugendbildungsmaßnahmen zu beantragen – so auch im Kreis Herzogtum Lauenburg.

In Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit nach der „Landesverordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren der Freistellung sowie der Erstattung des Verdienstausfalles für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit“ Sonderurlaub zu beantragen. Innerhalb eines Kalenderjahres kann an bis zu 12 Tagen eine Freistellung von der Arbeit erfolgen, wobei diese auf maximal drei Veranstaltungen aufgesplittet werden können. Ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Jugendarbeit, die beabsichtigen an einer Grundausbildung zur Erlangung der Jugendleiter_in-Card (JuLeiCa), einer Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Card oder an Veranstaltungen der Jugendarbeit, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden oder vom örtlichen bzw. überörtlichen Träger für förderungswürdig erklärt worden sind, ist diese Freistellung zu gewähren. Das Land Schleswig-Holstein erstattet den durch die Inanspruchnahme der Freistellung entstandenen Verdienstausfall der Arbeitgeberorganisation. Dies muss im Vorwege beantragt werden. Die Freistellung kann durch die Arbeitgeberorganisation im Einzelfall nur versagt werden, wenn dem ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg stellt aktuell einen Fördertopf zur Verfügung. Hieraus erhalten jene Inhaber_innen, die regelmäßig und kontinuierlich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, eine jährliche geringe Aufwandspauschale. Hierfür werden die Personen, die dies betrifft, vom Kreis direkt angeschrieben.

In Schleswig-Holstein gilt seit dem 01.01.2019 die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte. Außerdem können Juleica Inhaber_innen mit der MuseumsCard umsonst ins Museum gehen.

Die Juleica ist eine Karte, die den Inhaber bzw. die Inhaberin als Jugendleiter_in ausweist.
Um die Juleica zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Mindestalter 16 Jahre
  • regelmäßige und über einen längeren Zeitraum andauernde ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit, die durch einen anerkannten Träger der Jugendarbeit bescheinigt wird
  • erfolgreiche Jugendleiter_in-Grundausbildung
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • eine eigene E-Mail-Adresse
  • ein digitales Porträtfoto

bei Juleica-Verlängerung:

  • Nachweis der Fortbildungen
  • ein digitales Porträtfoto
  • regelmäßige und über einen längeren Zeitraum andauernde ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit, die durch einen anerkannten Träger der Jugendarbeit bescheinigt wird

Sind die Bedingungen erfüllt, kann der Antrag bzw. die Verlängerung für die Juleica gestellt werden.

Die Beantragung erfolgt zentral online über die Homepage www.juleica-antrag.de.

Bei der ersten Online-Beantragung, muss man sich registrieren. Klicke auf den „Antrag stellen“. Dort gibst Du Deine E-Mail-Adresse, Deine persönlichen Daten und ein Passwort ein. Außerdem lädst du direkt ein Bild von dir hoch, das mit auf die Juleica gedruckt wird. Sobald das geschehen ist, suchst Du Deinen Träger aus und beendest die Registrierung.

Auswahl des Trägers
Du wählst den Träger, bei dem Du ehrenamtlich tätig bist, aus einer Liste aus. Dazu gibst Du zunächst Schleswig-Holstein als Bundesland an. Dann wählst Du Herzogtum Lauenburg aus, also jenen Landkreis, in welchem der Verein, in dem Du tätig bist, seinen Sitz hat. Im 3. Schritt gibst Du den Ort an, in dem Dein Verein ansässig ist. Solltest Du Deinen Verein dann nicht finden, setze Dich am besten direkt mit Deinem Verein in Verbindung.

Nachdem die Registrierung erfolgt ist, erhält man per Mail seine Zugangsdaten. Mit diesen kann man sich nun anmelden. Mit einem Klick auf „Meine Juleica“ kann es dann losgehen: Du loggst Dich ein, trägst ein, wann und bei wem Du die Ausbildung gemacht hast, lädst die Bescheinigung und Deinen Erste-Hilfe-Kurs hoch und fertig.

Datenschutzbestimmungen und Selbstverpflichtung
Damit die Juleica beantragt werden kann, musst Du die Datenschutzbestimmungen und die Selbstverpflichtung akzeptieren. In den Datenschutzbestimmungen ist geregelt, wer deine Daten einsehen kann und was dieser Träger damit machen darf. Mit der Selbstverpflichtung versicherst Du, dass alle gemachten Angaben korrekt sind, Du über die notwendige Qualifikation verfügst und ehrenamtlich tätig bist.

Bestätigung und Druckansicht
Du erhältst die Information, dass Dein Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

Datum
Veranstaltung
Veranstalter
Weitere Infos
08.03.25
Kreissportjugend Herzogtum Lauenburg
15.03.25
Kreissportjugend Herzogtum Lauenburg
04.04.25 bis 06.04.25
Kreissportjugend Herzogtum Lauenburg
11.04.25 bis 17.04.25
Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V.
11.04.25 bis 17.04.25
Evangelische Fachstelle für junge Menschen
18.10.25 bis 25.10.25
Evangelische Fachstelle für junge Menschen