Jugendleiter_in

Die Ausbildung ist die Voraussetzung um die JUgendLEIterCArd (Juleica) beantragen zu können. Die Grundausbildung können alle machen, die mindestens 16 Jahre alt sind und bereits oder zukünftig in der Kinder- und Jugendarbeit ehrenamtlich tätig sind oder sein werden.

Der Kurs soll den angehenden Jugendleiter_innen grundlegende Kompetenzen vermitteln, die sie für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigen. Hierzu gehören unter anderem das Wissen um Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen, die Persönlichkeitsentwicklung des Jugendleiters und der Jugendleiterin, gruppenpädagogische Grundlagen, rechtliche Grundlagen, die Berücksichtigung von Geschlechterrollen und die Organisation und Planung von Aktionen und Fahrten. Des Weiteren können Themen, wie Spielpädagogik, Konfliktmanagement, Erlebnispädagogik oder Öffentlichkeitsarbeit Inhalt der Grundausbildung sein. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer_innen eine Teilnahmebescheinigung, mit der dann die Juleica beantragt werden kann.

Die Jugendleiter_in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber_innen.

Ehrenamtliche Mitarbeiter_innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Sie erhalten die Juleica über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt.

Sie ist für drei Jahre gültig und muss dann durch den Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung verlängert werden.

Durch eine Juleica hat man verschiedene Vorteile, die das ehrenamtliche Engagement fördern.

Die Juleica bietet dem Inhaber und der Inhaberin unterschiedliche Vorteile:

Die Juleica weist nach, dass der Inhaber oder die Inhaberin nach festgelegten Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendarbeit ausgebildet worden ist.

In den meisten Kreisen ist sie die Voraussetzung, um für den eigenen Verein oder Verband Förderungen für Freizeiten, Fahrten oder Jugendbildungsmaßnahmen zu beantragen – so auch im Kreis Herzogtum Lauenburg.

In Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit nach der „Landesverordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren der Freistellung sowie der Erstattung des Verdienstausfalles für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit“ Sonderurlaub zu beantragen. Innerhalb eines Kalenderjahres kann bis zu 12 Tagen eine Freistellung von der Arbeit erfolgen, wobei diese auf maximal drei Veranstaltungen aufgesplittet werden können. Ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit, die beabsichtigen an einer Grundausbildung zur Erlangung der Card für ehrenamtliche Jugendleiterinnen oder Jugendleiter (JuLeiCa), einer Fortbildungsveranstaltung zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Card oder an Veranstaltungen der Jugendarbeit, die aus öffentlichen Mitteln gefördert werden oder vom örtlichen bzw. überörtlichen Träger für förderungswürdig erklärt worden sind, ist diese Freistellung zu gewähren. Das Land Schleswig-Holstein erstattet den durch die Inanspruchnahme der Freistellung entstandenen Verdienstausfall dem Arbeitgeber. Dies muss im Vorwege beantragt werden. Die Freistellung kann durch den Arbeitgeber im Einzelfall nur versagt werden, wenn ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht

Der Kreis Herzogtum Lauenburg stellt aktuell einen Fördertopf zur Verfügung. Hieraus erhalten jene InhaberInnen, die regelmäßig und kontinuierlich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, eine jährliche geringe Aufwandspauschale. Hierfür wird der betreffende Personenkreis vom Kreis direkt angeschrieben.

Mit der Juleica gibt es einige Vorteile und Vergünstigungen. In Schleswig-Holstein gilt ab dem 01.01.2019 die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte. Das Logo der Ehrenamtskarte wird sich dann auf der Juleica finden. Außerdem können Juleica Inhaber_innen mit der MuseumsCard umsonst ins Museum gehen.

Die Juleica ist eine Karte, die den Inhaber bzw. die Inhaberin als Jugendleiter_in ausweist.
Um die Juleica zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • regelmäßige und über einen längeren Zeitraum andauernde ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit, die durch einen anerkannten Träger der Jugendarbeit bescheinigt wird
  • erfolgreiche Jugendleiter_in-Grundausbildung
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • eine eigene E-Mail-Adresse
  • ein digitales Portrait-Foto

bei Juleica-Verlängerung:

  • Nachweis der Fortbildungen
  • Kopie der alten Juleica
  • in digitales Portrait-Foto
  • regelmäßige und über einen längeren Zeitraum andauernde ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit, die durch einen anerkannten Träger der Jugendarbeit bescheinigt wird

Sind die Bedingungen erfüllt, kann der Antrag bzw. die Verlängerung für die Juleica gestellt werden.

Die Beantragung erfolgt zentral online über die Homepage www.juleica.de.

Unter folgendem Link kommt man direkt zum Online-Verfahren:

www.juleica.de/online-antrag.0.html

Bei der ersten Online-Beantragung, muss man sich zunächst registrieren. Klicke auf den Link „Registrieren“. Dort gibst Du Deinen Namen, Deine E-Mail-Adresse und Schleswig-Holstein als Bundesland an und bestätigst die Datenschutzbedingungen.

Nachdem die Registrierung erfolgt ist, erhält man per Mail seine Zugangsdaten. Mit diesen kann man sich nun anmelden.

Mit einem Klick auf „Antrag stellen“ kann es dann losgehen.

Persönliche Daten
Gib Deine persönlichen Daten wie Adresse, Geburtsdatum usw. an. Bitte achte auf die korrekte Schreibweise, denn diese Daten erscheinen anschließend so auf deiner Juleica! Außerdem kannst Du hier ein Passbild von Dir hochladen.

Auswahl des Trägers
Du wählst den Träger, bei dem Du ehrenamtlich tätig bist, aus einer Liste aus. Dazu gibst Du zunächst Schleswig-Holstein als Bundesland an. Dann wählst Du Herzogtum Lauenburg aus, also jenen Landkreis, in welchem der Verein, in dem Du tätig bist, seinen Sitz hat. Im 3. Schritt gibst Du den Ort an, in dem Dein Verein ansässig ist.

Solltest Du Deinen Verein dann nicht finden, setze Dich am besten direkt mit Deinem Verein in Verbindung.

Statistische Angaben
Die Beantwortung dieser nun folgenden drei Seiten mit statistischen Fragen ist freiwillig.

Datenschutzbestimmungen und Selbstverpflichtung
Damit die Juleica beantragt werden kann, musst Du die Datenschutzbestimmungen und die Selbstverpflichtung akzeptieren. In den Datenschutzbestimmungen ist geregelt, wer deine Daten einsehen kann und was dieser Träger damit machen darf. Mit der Selbstverpflichtung versicherst Du, dass alle gemachten Angaben korrekt sind, Du über die notwendige Qualifikation verfügst und ehrenamtlich tätig bist.

Kontrolle der Daten
Kontrolliere noch mal alle deine Angaben. Mit deinem Klick auf „Antrag stellen“ wird Dein Träger, informiert, dass es einen neuen Antrag gibt.

Bestätigung und Druckansicht
Du erhältst die Information, dass Dein Antrag erfolgreich abgesendet wurde und hast die Möglichkeit, die Daten noch auszudrucken.

Schriftliche Nachweise zum Online-Antrag
Da dieses Online-Verfahren es bis dato nicht zulässt, dass die o.g. Nachweise ebenfalls online übermittelt werden, erfolgt bei den meisten Trägern ein zusätzlichen schriftliches Nachweisverfahren. Nur so kann aktuell sicher gestellt werden, dass mit der Ausstellung der Juleica auch gewisse Qualitätsstandards erfüllt werden.

Wie genau es in Deinem Verein läuft, kann Dir am besten Deine Vereinsverantwortlichen oder Jugendwarte erläutern. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wende Dich am besten an Deinen Landesverband oder an uns.

Seminartermine

02.04.24 bis 08.04.24
12.04.24 bis 19.04.24
03.05.24 bis 05.05.24
31.05.24 bis 02.06.24
26.10.24 bis 02.11.24