Freizeiten und Fahrten

Du suchst mehrtägige Veranstaltungen mit Gleichaltrigen aus Deiner Umgebung?

Du willst mal was Neues kennen lernen?

Du suchst interessante Fahrten in den Ferien?

Du willst einfach mal raus?

Dann bist Du hier genau richtig!

Auf unseren Wochenendfreizeiten und Fahrten in den Ferien verbringen Kinder und Jugendliche Zeit mit Gleichaltrigen, sammeln Erfahrungen und erleben neue Dinge.

Des Weiteren sind hier auch Freizeiten und Fahrten der in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Vereine und Verbände veröffentlicht. Nicht alle Vereine/Verbände nehmen dieses Angebot zur Auflistung wahr, weshalb keine Vollständigkeit gewährleistet werden kann.

Unsere Angebote stehen allen Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz im Herzogtum Lauenburg offen. Wir sind bestrebt, jene Hemmnisse aus dem Weg zu räumen, die einer Teilnahme an einer unserer Maßnahmen im Wege stehen könnten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind bei Maßnahmen des Kreisjugendrings in guten Händen ist und ob Ihre Vorstellungen (z.B. bezüglich Verpflegung oder Betreuung von Teilnehmenden mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen) berücksichtigt werden können, dann stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch (04542-843784) zur Verfügung.

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt online, per Mail oder telefonisch. Dies sollte möglichst rechtzeitig geschehen. Sie erhalten anschließend eine Anmeldebestätigung per Mail oder Post. Diese enthält Informationen zu Zeitpunkt, Ort und Kosten der Maßnahme sowie die Kontoverbindung für die Überweisung der Teilnahmegebühr. Mit dieser Überweisung ist die Anmeldung verbindlich. Vor den Maßnahmen (spätestens 10 Tage vorher) erhalten Sie ein Schreiben, in dem die letzten Informationen enthalten sind.

Generell gilt für einen Rücktritt:

Ein Rücktritt von der Freizeit oder Fahrt muss vor Beginn dem Kreisjugendring bekannt gegeben werden. Bei einer Abmeldung spätestens vier Wochen vorher, erfolgt der Rücktritt kostenfrei (bei erfolgter Überweisung des Teilnahmebeitrages wird dieser abzüglich 3,- EUR Bearbeitungsgebühr erstattet). Erfolgt die Abmeldung später, ist der volle Beitrag zu zahlen, wenn der Platz nicht mit einem Kind von der Warteliste besetzt werden kann.

Rücktritt aufgrund von Krankheit:

Der Kreisjugendring verpflichtet alle Teilnehmenden am Anreisetag zu erklären, dass sie frei von ansteckenden Krankheiten sind. Sollte eine Teilnahme aufgrund deiner vorliegenden Erkrankung nicht möglich sein und es erfolgt eine Abmeldung beim Kreisjugendring, veranlassen wir eine Erstattung des Teilnahmebeitrages nach Vorlage eines ärztlichen Attestes (bei erfolgter Überweisung des Teilnahmebeitrages wird dieser abzüglich 3,- EUR Bearbeitungsgebühr erstattet).

Hinweise zur Maßnahme:

Um die Teilnahmebeiträge so niedrig wie möglich zu halten, finden die Maßnahmen in der Regel in Jugendherbergen oder in Häusern mit ähnlichem Standard statt. Von uns eingesetzte Mitarbeitende übernehmen für die Dauer der Veranstaltung die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei besonders gravierendem Fehlverhalten sowie grober Missachtung der Anordnungen der Betreuer_innen ist die Leitung berechtigt, den_die Teilnehmer_in auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Unsere Mitarbeitenden sind ehrenamtlich tätig und pädagogisch geschult, jedoch meistens keine Erzieher_innen, Sozialpädagog_innen o.ä..

Verpflegung:

Bei allen unseren Maßnahmen sind Vollverpflegung und Getränke inbegriffen. Mit der Anmeldung können Sie uns mitteilen, ob spezielle Essenswünsche (vegetarisch, vegan, schweinefleischfrei oder ähnliches) vorliegen. Wir können so gewährleisten, dass die Teilnehmenden entsprechend verpflegt werden.

Kinder und Jugendliche finanziell schwach gestellter Familien können bei vielen Maßnahmen eine Förderung über den Kreis Herzogtum Lauenburg erhalten. Die Förderung kann gewährt werden bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Leistungen nach SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Über einen Fonds, den uns der Serviceclub „Inner Wheel“ zur Verfügung gestellt hat, können wir in begründeten Fällen auch darüber hinausgehend einen Zuschuss gewähren. Jene Angebote des Kreisjugendrings, bei denen eine Förderung möglich ist, sind in der Ausschreibung mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Wir geben Ihnen gern persönlich oder telefonisch (04542-843784) Auskunft zu den einzelnen Maßnahmen.

Kerstin Schultz web

Kerstin Schultz
Verwaltung

Telefon: +49 4542 843784
geschaeftsstelle@kjr-herzogtum-lauenburg.de

Jahresprogramm 2024

Hier zum Ansehen oder als Download

Übersicht der Freizeiten und Fahrten

12.10.24
12.10.24 bis 13.10.24
19.10.24 bis 28.10.24
21.10.24 bis 25.10.24
25.10.24 bis 01.11.24
08.11.24 bis 10.11.24
16.11.24 bis 17.11.24
22.11.24 bis 24.11.24
23.11.24
29.11.24 bis 01.12.24
25.12.24 bis 04.01.25