Ausleihe

Wir verleihen unterschiedliche Materialien für die Jugendarbeit an Mitgliedsverbände, Jugendgruppen, Vereine, aber auch an Schulen, Kindertagesstätten und Gemeinden. Ein Verleih an kommerzielle Anbieter und Privatpersonen ist nicht möglich.
Wir halten folgende Materialien für Sie bereit:

Alle zur Verfügung stehenden Materialien sind in dieser pdf-Datei aufgeführt. Zudem finden Sie diese auf den jeweiligen Unterseiten.

Buchung und Reservierungsanfrage (grundsätzlich nur für das laufende Kalenderjahr)

  • Großspielgeräte, Hüpfburgen und Bierzeltgarnituren können hier online gebucht werden
  • Zelte können hier online gebucht werden
  • Kanus, mobiles Schwarzlichttheater, Seminarmaterial und weitere Materialien können per Mail (info@kjr-herzogtum-lauenburg.de) oder telefonisch zu unseren Geschäftszeiten unter Tel: 04542-843784 gebucht werden. Unsere Geschäftszeiten sind montags und donnerstags von 15 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Die Ausleihe erfolgt zumeist gegen eine geringe Verleih- und Wartungsgebühr. Bei einer Stornierung der Ausleihe spätestens vier Wochen vor der Ausleihe, fallen lediglich 3,- € Bearbeitungsgebühr an. Erfolgt die Stornierung später, ist die volle Gebühr zu zahlen.

Die Materialien müssen zu festen Zeiten abgeholt und zurückgebracht werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Zeiten eingehalten werden, da wir für diesen Zeitraum entsprechend Personal bereithalten.

Ausleihbedingungen

Vor Gebrauch ist der ordnungsgemäße Zustand der Materialien zu überprüfen. Der Kreisjugendring haftet nicht für Schäden, die durch Defekte oder unsachgemäßen Aufbau/Gebrauch entstehen. Die entliehenen Materialien sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen oder Verlust sind dem Kreisjugendring unverzüglich mitzuteilen. Diebstahl ist außerdem bei der Polizei anzuzeigen.

Der_die Entleiher_in haftet im vollen Umfang für alle Schäden und Verluste, die an den Materialien während der Entleihzeit entstehen. Die Haftung erstreckt sich auf den vollen Ersatz (Wiederbeschaffungswert) zzgl. aller damit verbunden Nebenkosten.

Die Haftung des Kreisjugendrings und seiner Mitarbeiter_innen für sämtliche Schäden, die aus der Beschaffenheit der verliehenen Medien entstehen, ist ausgeschlossen.

Die Großspielgeräte und Hüpfburgen können nur mit genügend eigenen Hilfskräften (mind. 2 Personen) abgeholt und zurückgebracht werden.

Die Zelte lagern in der Tiefgarage des Kreishauses in Ratzeburg. Das „mobile Schwarzlichttheater“ muss nach voriger Absprache in der Jugendherberge Mölln abgeholt werden.

Kerstin Schultz web

Kerstin Schultz
Verwaltung

Telefon: +49 4542 843784
geschaeftsstelle@kjr-herzogtum-lauenburg.de