Freiwilligendienst: Schule zu Ende – und nun?
Als Kreisjugendring haben wir eine Stelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD). Diese Stelle wird jedes Jahr zum August/September für ein Jahr neu besetzt. Auf Bewerbungen freuen wir uns ab Anfang eines Jahres an bewerbung@kjr-herzogtum-lauenburg.de.
Die Stelle ist aktuell zum 1. August, 15. August bzw. 1. September 2026 neu zu besetzen.
Ein Freiwilligendienst bei uns bietet Vieles:
abwechslungsreiches Arbeiten in einem ehren – und hauptamtlichen Team
- zusätzlich zum monatlichen Taschengeld eine anteilige Erstattung Deiner Führerscheinkosten
- eigene Idee einbringen und sich selbst ausprobieren können
- 31 Urlaubstage sowie zusätzliche Möglichkeit auf ein kostenfreies Juleica-Seminar
- kostenfreies Deutschlandticket
- kostenfreies Fahrsicherheitstraining
- Du kannst während der Arbeitszeit spielen
Im Folgenden findest Du in unserem FAQ viele Antworten. Wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich bei uns unter Tel: 04542-843784.
Du bist in das Team der hauptamtlichen Mitarbeiter_innen der Geschäftsstelle aktiv eingebunden. Dein Hauptaufgabenfeld liegt im Bereich der mobilen Spieliothek mit verschiedenen Aufgaben am Vormittag in der Geschäftsstelle, wie z.B. Bürotätigkeiten u.a. mit Statistikerfassung, Reparatur von Gesellschaftsspielen, social-media für die Spieliothek und der Ausgabe von Großspielgeräten. Am Nachmittag fährst Du unseren Spieliothekenbus und bringst die Gesellschaftsspiele in die Dörfer. Du selbst bist dann jeweils beim Spielenachmittag im Dorf im Einsatz. Gemeinsam mit den Kindern und Familien spielt Du verschiedene Gesellschaftsspiele. Nach dem Spielenachmittag geht es zur Geschäftsstelle nach Mölln zurück, dann ist Feierabend. Da die Dörfer in einem Drei-Wochen-Rhythmus angefahren werden, erwartet Dich viel Abwechslung.
Zusätzlich bist Du am Anfang der Sommerferien jeweils bei experience oder Tillhausen im Einsatz und Teil einer spannenden Jugendfreizeit. Zudem schauen wir gemeinsam, in welchem Bereich Du Deine Ideen einbringen und mitgestalten möchtest.
Du bist Teil einer einzigartigen Jugendarbeit.
Du musst über 18 Jahre sein und bereits die Führerscheinklasse B besitzen. Wir bieten unseren Freiwilligendienst für junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, aber auch ältere Menschen (Ü27) ohne Altersbeschränkung können ein Jahr ihr BFD bei uns machen. Menschen ohne deutschen Pass können bei uns einen Freiwilligendienst machen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, und sie einen Wohnsitz im Kreis Herzogtum Lauenburg bereits haben.
Schreibe uns einfach eine Mail an bewerbung@kjr-herzogtum-lauenburg.de mit einem kurzen Lebenslauf und einem kurzen Anschreiben, warum Du bei uns ein BFD machen möchtest.
Wir haben kein festen Bewerbungsschluss. Desto eher Du Dich bei uns meldest, desto höher sind die Chancen, dass unsere Stelle noch frei ist.
Zumeist vereinbaren wir vorab einen Schnuppertermin, in dem Du uns und Deine zukünftige Aufgaben kennenlernen kannst.
Du bekommst am Ende jedes Monats ein sogenanntes Taschengeld und einen Verpflegungskostenzuschuss (aktuell: 458,- €). Zudem erstatten wir Dir monatlich anteilig 150,- € für die Kosten Deines Führerscheins zurück.
Wir übernehmen die Kosten für ein Deutschlandticket, was Du über die gesamte Zeit auch privat nutzen kannst.
Zudem bieten wir Dir ein kostenfreies Fahrsicherheitstraining.
Du bist in der Zeit Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sämtliche Kosten hierfür trägt der Kreisjugendring.
Natürlich stehen Dir während des BFDs auch alle Spiele des KJRs kostenfrei zur Ausleihe zur Verfügung.
Um bei uns ein Freiwilligendienst zu machen, brauchst Du einen Führerschein. Täglich wirst Du mit unserem Spieliothekenbus (VW-Bus) im Kreisgebiet unterwegs sein. Du musst bereits mit Start bei uns den Führerschein haben. Wir zahlen Dir nun monatlich zusätzlich zu Deinem regulären Taschengeld eine Summe von 150,- €.
Nach Deinem BFD bei uns hast Du also 1.800, – € Deiner Führerscheinkosten wieder zurück.
Insgesamt hast Du 31 Urlaubstage. Den Urlaub nimmst Du in der Regel in den Ferienzeiten Schleswig-Holsteins, da dann auch unsere Spieliothek nicht unterwegs ist.
Im Rahmen eines Freiwilligendienstes sind 25 Seminartage üblich. Diese finden bei unserem Träger, dem Jugendwerk der AWO Schleswig-Holstein, statt. Insgesamt sind diese Seminartage auf 5 Seminare mit Übernachtung in unterschiedlichen Bildungsstätten Schleswig-Holsteins aufgeteilt. Das Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar ist jeweils in einer festen Gruppe. Du kommst dabei mit gleichaltrigen Freiwilligendienstleistenden zusammen. In diesen Seminaren setzt ihr Euch mit Eurem Freiwilligendienst aber auch der Zeit danach auseinander – dies mit viel Spaß und Freude. Zudem besuchst Du ein Politikseminar und beim fünften Seminar kannst Du aus ganz unterschiedlichen Seminaren Dir Dein Lieblingsseminar auswählen.
Wenn Du Ü27 bist, nimmst Du an einem eigenen Seminarkonzept mit weniger Seminartagen teil.
Wenn Du möchtest, kannst Du zusätzlich zu den bereits genannten Seminaren bei uns zudem den Juleica-Kurs absolvieren.
Die Freiwilligendienste sind in vielem identisch; egal ob Länge, Vergütung, Aufgabenfeld oder Seminartage. Insbesondere für Dich als Freiwillige_r gibt es keine wesentlichen Unterschiede.
Während ein FSJ jedoch nur bis 27 Jahre möglich ist, kann ein BFD auch erfolgen, wenn man Ü27 ist. Zudem wird die Vereinbarung beim BFD nicht nur zwischen dem_der Freiwilligen, der Einsatzstelle und dem Träger, sondern auch mit dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Der Bundesfreiwilligendienst wurde mit der Aussetzung des Wehrdienstes 2011 eingeführt – quasi als Ersatz für den Zivildienst. Das Freiwillige Soziale Jahr existiert bereits seit über 50 Jahren und wurde 1964 gesetzlich verankert.
Die Zeit im BFD wird als Wartezeit für das Studium angerechnet.
Manche Hochschulen erkennen den BFD als Vorpraktikum oder Praxissemester an, insbesondere in sozialen, pflegerischen oder pädagogischen Studiengängen. Bei einigen Hochschulen kann der BFD als Auswahlkriterium zu Bonuspunkten im Auswahlverfahren führen. Dies ist jedoch nicht einheitlich geregelt. Es ist dringend empfehlenswert, sich vorab bei der jeweiligen Universität oder Fachhochschule über die jeweiligen Anerkennungsregeln zu informieren.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann durch den BFD nachgewiesen werden. Der Freiwilligendienst muss in der Regel über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten in Vollzeit geleistet werden – dies ist bei uns der Fall. Wir empfehlen dies im Vorfeld mit der Schule abschließend zu klären.
Seit mehreren Jahrzehnten sind Freiwillige in unsere Arbeit eingebunden. Einige sind bis heute bei uns ehrenamtlich tätig oder halten den Kontakt zu uns. Manche haben nach einem Freiwilligendienst bei uns auch den Weg in einen pädagogischen Beruf gesucht. Hier ein paar Zitate:
„Ich wurde super in das Team aufgenommen.“
„Durch den KJR bin ich zur Jugendarbeit gekommen:“
„Ich wusste gar nicht, wie viel Spaß mir das Spielen macht.“
„Ich bin noch heute bei den Spieleabenden zu Besuch und bin beim KJR aktiv.“
Wenn Du Fragen zu dem BFD insgesamt hast, dann melde Dich bei Arne unter 04542-843784 oder geschaeftsfuehrung@kjr-herzogtum-lauenburg.de.
Wenn Du Fragen zum Arbeitsbereich der Spieliothek hats, dann melde Dich bei Trixi unter Tel: 04542-8501849 (Dienstag und Mittwoch vormittags) oder spieliothek@kjr-herzogtum-lauenburg.de.
Arne Strickrodt
Geschäftsführung
Telefon: +49 4542 843784
geschaeftsfuehrung@kjr-herzogtum-lauenburg.de


