Baum der Kinderrechte

Am 20. September ist in Deutschland Weltkindertag.

Die 9. Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. September 1954 war die Geburtsstunde des Weltkindertages. Damals empfahl sie ihren Mitgliedsstaaten, einen Kindertag einzurichten, an dem Kinder und Jugendliche und ihre Rechte in den Blickpunkt der Politik, Verwaltung sowie der breiten Öffentlichkeit rücken.

Seit vielen Jahren weist der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg am Weltkindertag durch diverse Aktionen auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen hin.

Am 20. September 2023 wurde an der Stecknitz-Schule in Berkenthin durch den Kreisjugendring sowie Vertreter_innen des Amtes und der Gemeinde Berkenthin der erste „Baum der Kinderrechte“ im Herzogtum Lauenburg gepflanzt.

Julian Schlicht, 1. Vorsitzender des Kreisjugendringes, betonte: „Für uns ist jeder Tag Weltkindertag!“ Der „Baum der Kinderrechte“ soll symbolisch 365 Tage im Jahr daran erinnern.

Mit der Moorbirke wurde in 2023 der Baum des Jahres gewählt. Der Kreisjugendring entschied sich für einen Standort im Amt Berkenthin, da mit dem Amt seit 2020 gemeinsam das Modellprojekt „Aktivieren. Engagieren. Mitbestimmen – Fit für Beteiligung“, gefördert über das das Bundesprogramm „Demokratie leben“ umgesetzt wird. Dementsprechend wird auch insbesondere das Kinderrecht auf Beteiligung in den Fokus gerückt: „Alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung an Entscheidungen, die sie betreffen!“

Hier geht es zur Pressemitteilung vom 20.09.2023.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist das internationale Fundament der Kinderrechte. Eigentlich müsste es „Kinder- und Jugendrechte“ heißen, denn mit „Kind“ sind hier alle unter 18 Jahren gemeint. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations) verabschiedet. 1990 hatten bereits 20 Länder unterschrieben, dass die Kinderrechte bei ihnen gelten sollen (Ratifikation). Seit 1992 gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und seit 2015 fast überall auf der Welt (in 195 von 196 UN-Mitgliedsstaaten), mit Ausnahme der USA. Es gibt kein völkerrechtliches Abkommen, bei dem mehr Staaten unterzeichnet haben. Die Kinderrechte lassen sich grob in drei Bereiche unterteilen:

  • Schutzrechte (z. B. Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung gem. Art. 19),
  • Förderungsrechte (z. B. Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben gem. Art. 31)
  • Beteiligungsrechte (z. B. Recht auf freie Meinungs- und Informationsfreiheit gem. Art. 13)

Die UN-Kinderrechtskonvention ist auf der Website des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) verfügbar.

Kinder- und Jugendbeteiligung (bzw. -partizipation) bedeutet, dass Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Wenn Erwachsene etwas zu entscheiden haben, das (auch) für Kinder und Jugendliche von Bedeutung ist, entscheiden sie das nicht einfach allein. Sie geben den Kindern und Jugendlichen, die von der Entscheidung betroffen sind, die Gelegenheit, dazu ihre Meinung zu sagen und berücksichtigen diese, so gut es geht.

Es gibt in Deutschland viele Gesetze, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regeln. Einige sind international gültig, andere gelten in ganz Deutschland und wieder andere in einem bestimmten Bundesland.

Hier die wichtigsten Gesetze zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung, die in Schleswig-Holstein gültig sind:

In Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Meinung zu sagen, wenn es um ihre Angelegenheiten geht und dass diese Meinungen angemessen berücksichtigt werden müssen. Dabei gilt Artikel 12 immer zusammen mit Artikel 3. Dort steht nämlich, dass das Kindeswohl Vorrang hat. Mit „Kindeswohl“ (im Original „best interests of the child“) ist nicht nur gemeint, dass eine Entscheidung Kindern und Jugendlichen nicht schaden darf. Damit ist auch gemeint, dass bei mehreren Entscheidungsmöglichkeiten immer die Entscheidung getroffen werden muss, die am besten für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist. Daher ist bei der Einschätzung des Kindeswohls der sogenannte „Kindeswille“, also das, was Kinder und Jugendliche selbst äußern, von hoher Bedeutung. Nicht umsonst lautet der Titel des Artikel 12: „Berücksichtigung des Kindeswillens“.

In Artikel 24 der europäischen Grundrechtecharta steht u.a., dass Kinder und Jugendliche ihre Meinung frei äußern können, diese ihrem Alter und Reifegrad entsprechend berücksichtigt wird und dass bei allen Maßnahmen von öffentlichen oder privaten Einrichtungen das Kindeswohl Vorrang hat.

In § 8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes steht, dass Kinder und Jugendliche bei allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden müssen.

In § 3 des Baugesetzbuches steht, dass die Öffentlichkeit „möglichst frühzeitig“ beteiligt werden muss, wenn die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets geplant wird. Hier steht -explizit noch einmal, dass (natürlich) auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

In § 47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein steht, dass Gemeinden (Dörfer und Städte) Kinder und Jugendliche bei allen Planungen und Vorhaben beteiligen müssen, die ihre Interessen berühren. Sie müssen auch dokumentieren, wie Kinder und Jugendliche beteiligt wurden.

In § 4 des Jugendförderungsgesetzes Schleswig-Holstein steht, dass Kinder und Jugendliche an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt werden müssen. Dies gilt für Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind z. B. Kommunen. Freie Träger sind z. B. Wohlfahrtsverbände oder Jugendverbände. Die Beteiligung an Planungen der Gemeinden wird hier ebenfalls genannt.

In § 4 des Schulgesetzes Schleswig-Holstein steht u. a., dass junge Menschen das Recht auf individuelle Förderung und Ausbildung haben, die ihren Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen entsprechen. Dies setzt die Beteiligung der jungen Menschen voraus.

Die einfachste Antwort auf diese Frage lautet: Weil es im Gesetz steht.

Und es steht im Gesetz, weil Schutz und Förderung eng an die Berücksichtigung des Kindeswillens geknüpft sind. Ohne geht es einfach nicht (so gut). Außerdem ist eines der Leitprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung (Art. 2), jedoch sind Kinder und Jugendliche von politischer Teilhabe zunächst einmal weitestgehend ausgeschlossen. Solange Kinder und Jugendliche also nicht wählen (und gewählt werden) dürfen, müssen Erwachsene sie auf andere Weise beteiligen, um diesen Nachteil auszugleichen – sonst würden sie sie diskriminieren.

Soviel zum Recht auf Beteiligung. Es gibt aber noch viel mehr gute Gründe für Kinder- und Jugendbeteiligung.

Der Soziologe Oskar Negt hat einmal gesagt: „Eine demokratisch verfasste Gesellschaft ist die einzige Gesellschaftsordnung, die gelernt werden muss, alle anderen Gesellschaftsordnungen bekommt man so.“ Demokratie lernt man allerdings nicht (nur) aus Büchern, sondern vor allem dadurch, dass man sie erlebt. Kinder und Jugendliche müssen also die Chance haben, – möglichst früh – demokratische Erfahrungen zu machen und genau das passiert bei Kinder- und Jugendbeteiligung.

Was dabei gerne vergessen wird: Nicht nur Kinder- und Jugendliche profitieren davon, wenn sie beteiligt werden. Offensichtlich ist, dass Kinder und Jugendliche „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ sind (Benedikt Sturzenhecker). Wer einen Spielplatz oder Schulhof plant, ist klug, wenn er_sie die Expert_innen, die den Platz oder Hof später nutzen werden, um Rat bittet. Darüber hinaus ist es auch klug, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wenn es z. B. um ein Mobilitätskonzept, Bauleitplanung oder Dorf- bzw. Stadtentwicklung als Ganzes geht, denn sie verfügen über ein großes kreatives Potenzial. Kinder- und Jugendliche sind noch freier in ihrem Denken und haben daher oft geniale Ideen und Lösungsvorschläge, auf die Erwachsene gar nicht kommen.

Weiter fördert Kinder- und Jugendbeteiligung den (generationenübergreifenden) sozialen Zusammenhalt, sorgt für eine Identifizierung mit dem eigenen Wohnort, sodass junge Menschen nicht wegziehen (oder später zurückkehren), stärkt ehrenamtliches Engagement und ist im Sinne von Familienfreundlichkeit ein echter Standortfaktor für Kommunen, der auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Kurz und bündig: Von Kinder- und Jugendbeteiligung haben wir alle etwas.

Der Kreisjugendring ist die demokratisch legitimierte, gemeinnützige Arbeitsgemeinschaft der im Kreisgebiet tätigen Jugendverbände und Organisationen, versteht sich als kompetenter Ansprechpartner im Feld der Jugend(-verbands)arbeit sowie als Interessenvertretung der Jugendorganisationen und Kinder und Jugendlichen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Auf seiner Vollversammlung am 12. Mai 2023 hat er „jugendpolitische Überlegungen 2023-2028“ beschlossen, in denen er Themenbereiche und Maßnahmen benennt, durch die ein kind- und jugendgerechtes Aufwachsen von jungen Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg ermöglicht werden kann. Für diese Themen setzt sich der Kreisjugendring insbesondere ein.

Mit seinen Jugendarbeitsangeboten, wie z. B. der mobilen Spieliothek, der Aktion Ferienpass, Jugendfahrten und Jugendbildungsmaßnahmen, experience und mit Tillhausen schafft er für und mit Kindern und Jugendlichen Angebote, in denen sie ihre Rechte, wie z. B. das Recht auf Bildung oder Freizeit und Spiel, wahrnehmen können.

Ehrenamtliche in der Jugend(-verbands)arbeit werden durch den Kreisjugendring auf vielfältige Art und Weise qualifiziert. Bei Jugendleiter_innen-Ausbildungen und Fortbildungen setzen sich die Ehrenamtlichen mit der Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Tätigkeitsfeld auseinander. Die regelmäßig stattfindende Fortbildung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist nur ein Beispiel.

„Aktivieren. Engagieren. Mitbestimmen – Fit für Beteiligung“ lautet der vollständige Titel des aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojektes beim Kreisjugendring. „Für Kinder- und Jugendbeteiligung sensibilisieren sowie die Kommune in der nachhaltigen Umsetzung unterstützen,“ sind kurzgefasst die Ziele des Modellprojektes, welches 2020 ins Leben gerufen wurde und in Kooperation mit dem Amt Berkenthin und der Stadt Geesthacht bis einschließlich 2024 durchgeführt wird. Der Kreisjugendring ist sowohl Impulsgeber und Berater als auch Unterstützer und Vermittler, um Kinder- und Jugendbeteiligung zu fördern und nachhaltig zu verankern.

Mit „Fit für Mitbestimmung“ richtet sich der Kreisjugendring an Schüler_innenvertretungen der Klassenstufen 7 bis 10. „Fit für Mitbestimmung“ besteht aus zwei Qualifizierungsmodulen und hat zum Ziel, Alltagsdemokratie für junge Menschen im Bereich der Schule erlebbar zu machen. Um Verantwortung übernehmen und Interessen vertreten zu können, braucht es nicht nur Wissen, sondern auch Qualifizierung und Förderung von Kompetenzen der Mitgestaltung und -entscheidung.

Immer wieder initiiert der Kreisjugendring Aktionen zu aktuellen Anlässen oder Wahlen, um es jungen Menschen zu ermöglichen, sich auf kreative Art und Weise mit politischen Themen, ihren Rechten und ihrer Vorstellung eines sozialen Miteinanders auseinanderzusetzen.

Im Jugendforum, gefördert über die „Partnerschaft für Demokratie“, treffen sich Jugendliche bis 27 Jahre, die etwas bewegen möchten – sei es in ihrem Verein, ihrer Organisation, ihrem Ort oder im gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Jugendforum steht für jede_n offen.

Unser Ziel ist es, junge interessierte Menschen regelmäßig zusammenzubringen und ihnen den Raum zu geben für einen gemeinsamen Austausch, das Kennenlernen und die Vernetzung untereinander sowie die Planung und Durchführung von eigenen Projekten und Aktionen. Hierbei erfolgte eine finanzielle Förderung der Projekte aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V.
Schmilauer Straße 66
23879 Mölln

Telefon: 04542-843784
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