Baum der Kinderrechte

Am 20. September ist jedes Jahr in Deutschland Weltkindertag.

Die 9. Vollversammlung der Vereinten Nationen am 21. September 1954 war die Geburtsstunde des Weltkindertages. Damals empfahl sie ihren Mitgliedsstaaten, einen Kindertag einzurichten, an dem Kinder und Jugendliche und ihre Rechte in den Blickpunkt der Politik, Verwaltung sowie der breiten Öffentlichkeit rücken.

Leider ist es weltweit und auch in unserer Gesellschaft nicht selbstverständlich, dass Kinder den Schutz, die Förderung und das Gehör erhalten, was sie benötigen. Die Kinderrechte unterstützen Kinder darin, dass sie innerhalb der Familie, dem Verein, der Schule, der Kommune und der Gesellschaft als Individuen mit eigenen Anliegen, Interessen und Ansichten anerkannt werden.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist das internationale Fundament der Kinderrechte. Eigentlich müsste es „Kinder- und Jugendrechte“ heißen, denn mit „Kind“ sind hier alle unter 18 Jahren gemeint. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (United Nations) verabschiedet. 1990 hatten bereits 20 Länder unterschrieben, dass die Kinderrechte bei ihnen gelten sollen (Ratifikation). Seit 1992 gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und seit 2015 fast überall auf der Welt (in 195 von 196 UN-Mitgliedsstaaten), mit Ausnahme der USA. Es gibt kein völkerrechtliches Abkommen, bei dem mehr Staaten unterzeichnet haben. Die Kinderrechte lassen sich grob in drei Bereiche unterteilen:

  • Schutzrechte (z. B. Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung gem. Art. 19),
  • Förderungsrechte (z. B. Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben gem. Art. 31)
  • Beteiligungsrechte (z. B. Recht auf freie Meinungs- und Informationsfreiheit gem. Art. 13)

Die UN-Kinderrechtskonvention ist auf der Website des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) verfügbar.

Seit vielen Jahren weist der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg am Weltkindertag durch diverse Aktionen auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. 

2023 entschied sich der Vorstand des Kreisjugendringes mit dem Pflanzen des „Baum der Kinderrechte“ im ländlichen Raum des Kreises nachhaltig auf die Kinderrechte hinzuweisen.

Für uns ist jeder Tag Weltkindertag“, betont der Vorstand des KJR. „Deshalb pflanzen wir u.a. den „Baum der Kinderrechte“, der uns alle 365 Tage im Jahr daran erinnern soll.“  An jedem gepflanzten „Baum der Kinderrechte“ wird mit einem Schild auf ein einzelnes Kinderrecht beispielhaft hingewiesen. „Wichtiger als der „Baum der Kinderrechte“ als Symbol ist jedoch das tägliche Handeln der Erwachsenen – egal ob als Elternteil, als Lehrkraft, als Erzieher_in oder Jugendleiter_in, als Politiker_in in der Gemeinde, im Kreis-, Land- oder Bundestag.“ Kinderrechte müssen durch die Erwachsenen gelebt und umgesetzt werden.

Seit 2023 pflanzt der Kreisjugendring in verschiedenen Gemeinden den „Baum der Kinderrechte“ und wies auf unterschiedliche Kinderrechte hin:

Baum der Kinderrechte 2025 in Einhaus: „Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch“

Neben den Initiatoren des Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg, der Einhauser Bürgermeisterin Julia Stricker und dem Kreispräsidenten Michael Sauerland kamen weitere interessierte Bürger und Bürgerinnen sowie Kinder an der Freizeitwiese in Einhaus zur Mittagszeit am Weltkindertag zusammen. Mitten auf der durch die Feuerwehr abgesperrten Straße traf man sich an einer frisch gepflanzten Elsbeere. Sie ist der dritte „Baum der Kinderrechte“ im Herzogtum Lauenburg. Es wurde durch den KJR-Geschäftsführer Arne Strickrodt ein Schild übergeben, der das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch thematisiert. „Nach einer Studie der Weltgesundheitsorganisation kann man davon ausgehen, dass bis zu eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren mussten oder erfahren. Das sind rund ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse“, so Strickrodt. Sexueller Missbrauch findet größtenteils im nahen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen statt. „Deshalb müssen wir eine Kultur des Hinsehens und nicht Wegschauens leben. Sensibilisierung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit sehen wir deshalb als eine unserer Aufgaben beim Kreisjugendring an“, erläutert Arne Strickrodt.

Der „Baum der Kinderrechte“ wurde im Rahmen der kreisweiten Informations- und Aktionswochen zu Präventionsangeboten gegen sexuelle Gewalt an jungen Menschen „Schutz beginnt mit uns“ gepflanzt. Unter dem dach der Kampagne „Schutz beginnt durch uns“, koordiniert durch die Kreisverwaltung, fanden verschiedene Veranstaltungen durch unterschiedliche Organisationen statt. Kreispräsident Michael Sauerland dankt in diesem Zusammenhang allen beteiligten Institutionen und betont die Bedeutung des Aktionsmonats: „Die Erwachsenen tragen für die nachwachsende Generation, für die Kinder, Verantwortung. Der „Baum der Kinderrechte“, dessen junge Tradition fortgeführt werden sollte, soll symbolisch an diese Verantwortung erinnern.

Julia Stricker ermöglichte es als Bürgermeisterin, dass der dritte „Baum der Kinderrechte“ in Einhaus gepflanzt wurde. „Ähnlich wie ein Baum brauchen Kinder Schutz und Förderung, um zu gesund aufzuwachsen und groß zu werden“, beschreibt sie die Symbolik des Baumes. Sie freut sich sehr, dass Einhaus als Gemeinde gefragt wurde. Dies wurde auch sofort nach der Übergabe des Schildes deutlich, welches umgehend an die vorbereitete Tafel angebracht wurde. Der Baum selbst bekam bei den sonnigen Temperaturen einen großen Schluck Wasser von der Feuerwehr.  

Im Anschluss fand im Dorfgemeinschaftshaus ein Spielenachmittag der mobilen Spieliothek statt, zu dem viele der anwesenden Kinder und Erwachsenen pilgerten. „Stadt-Land-Spielt“ ist eine bundesweite Aktion, an der sich der KJR mit seiner Spieliothek beteiligt. Denn der 20. September ist nicht nur Weltkindertag sondern auch „Tag des Gesellschaftsspiels“. 

In Artikel 34 verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen.

Die unabhängige Bundesbeauftrage gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen leitet im September 2025 ihre Website, wie folgt, ein: „In Deutschland wurden im Jahr 2022 rund 15.500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch angezeigt. Das Dunkelfeld ist aber um ein Vielfaches größer. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass bis zu eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland bereits sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren mussten oder erfahren. Das sind rund ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse. Viele dieser Fälle gehen nicht in die Kriminalstatistik ein, weil sie nie zur Anzeige gebracht werden, und bilden sich auch ansonsten nicht im Hellfeld ab.“

Nur rund 20 bis 30 Prozent aller Taten werden überhaupt angezeigt. Sehr viele Übergriffe bleiben damit unsichtbar. Sexueller Missbrauch findet größtenteils im nahen sozialen Umfeld von Kindern und Jugendlichen statt. Dazu gehören Angehörige, der Freundes- und Bekanntenkreis der Familie oder auch Mitarbeitende in Bildungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Vereine und Verbände der Jugendverbandsarbeit sind deshalb auf zwei Ebenen aufgefordert zu agieren. Sie müssen ihre eigenen Strukturen überprüfen und so gestalten, dass Täter und Täterinnen keine Möglichkeit haben, die Grenzen zu den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu überschreiten. Es muss eine Kultur des Hinsehens und nicht des Wegschauens gelebt werden. Des Weiteren müssen sie die ehren- und hauptamtlichen Tätigen in der Jugendverbandsarbeit sensibilisieren und qualifizieren.

 

 

Baum der Kinderrechte 2024 in Gülzow: „Recht auf Freizeitgestaltung und Spiel“

Auf dem in Erweiterung befindlichen Außengelände der Kindertagesstätte und Schule in Gülzow wurde eine Elsbeere aus der Familie des Baumes des Jahres gepflanzt.

Eugenia Roo, 2. Vorsitzende des Kreisjugendrings, betonte in ihren Worten anlässlich der Pflanzung besonders die Bedeutung von Angeboten zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum.
Der Bürgermeister der Gemeinde, Wolfgang Schmahl, bekräftigte dieses und erinnerte an das Angebot der Mobilen Spieliothek des Kreisjugendriings, welches ebenfalls regelmäßig in Gülzow Station macht. Seit 45 Jahren ist die mobile Spieliothek in verschiedenen Dörfern unterwegs und Gülzow ist von Anfang an dabei.

©Lotti Lilie/KJR

In der UN-Kinderrechtskonvention heißt es, dass die Staaten „… das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an[erkennen], auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben“. Sie fördern „… das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung“.

Spielen ist hier mehr als Spaß und Freude. Spiel und Erholung sind besonders wichtig für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Kindes. Sie fördern die Entwicklung von Kreativität,
Vorstellungskraft, Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit sowie körperliche, soziale, geistige und emotionale Stärke und Fähigkeiten. Spielen ist also Lernen. Es ist eine besondere Form des Lernens, denn Kinder empfinden es nicht Last oder Arbeit sondern vielmehr bereitet es ihnen Freude und Vergnügen. Dabei erforschen und erleben sie die Welt um sich herum; sie experimentieren mit neuen Ideen, Rollen und Erfahrungen und lernen dabei, ihre soziale Stellung in der Welt zu verstehen und zu
gestalten. Kinder können allein, mit Gleichaltrigen oder mit unterstützenden Erwachsenen in die Welt des Spielens eintauchen. Es entstehen Beziehungen zwischen den Spielenden und sie erhalten Einblicke in die Perspektiven der Anderen. 

Jugendarbeit und insbesondere Jugendverbandsarbeit setzen hier an. Kinder und Jugendliche entscheiden selbst, wie sie ihre freie Zeit gestalten, mit wem sie in Kontakt treten und wie sie diese gestalten.

 

Baum der Kinderrechte 2023 in Berkenthin: „Recht auf Beteiligung“

Am 20. September 2023 wurde an der Stecknitz-Schule in Berkenthin durch den Kreisjugendring sowie Vertreter_innen des Amtes und der Gemeinde Berkenthin der erste „Baum der Kinderrechte“ im Herzogtum Lauenburg gepflanzt.

Julian Schlicht, 1. Vorsitzender des Kreisjugendrings, betonte: „Für uns ist jeder Tag Weltkindertag!“ Der „Baum der Kinderrechte“ soll symbolisch 365 Tage im Jahr daran erinnern.

Mit der Moorbirke wurde in 2023 zugleich auch der Baum des Jahres gewählt. Der Kreisjugendring entschied sich für einen Standort im Amt Berkenthin, da mit dem Amt seit 2020 gemeinsam das Modellprojekt „Aktivieren. Engagieren. Mitbestimmen – Fit für Beteiligung“, gefördert über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, umgesetzt wird. Dementsprechend wird auch insbesondere das Kinderrecht auf Beteiligung in den Fokus gerückt: „Alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung an Entscheidungen, die sie betreffen!“

Hier geht es zur Pressemitteilung vom 20.09.2023.

Kinder- und Jugendbeteiligung (bzw. -partizipation) bedeutet, dass Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Wenn Erwachsene etwas zu entscheiden haben, das (auch) für Kinder und Jugendliche von Bedeutung ist, entscheiden sie das nicht einfach allein. Sie geben den Kindern und Jugendlichen, die von der Entscheidung betroffen sind, die Gelegenheit, dazu ihre Meinung zu sagen und berücksichtigen diese, so gut es geht.

Es gibt in Deutschland viele Gesetze, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen regeln. Einige sind international gültig, andere gelten in ganz Deutschland und wieder andere in einem bestimmten Bundesland.

Hier folgen die wichtigsten Gesetze zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung, die in Schleswig-Holstein gültig sind:

In Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Meinung zu sagen, wenn es um ihre Angelegenheiten geht und dass diese Meinungen angemessen berücksichtigt werden müssen. Dabei gilt Artikel 12 immer zusammen mit Artikel 3. Dort steht nämlich, dass das Kindeswohl Vorrang hat. Mit „Kindeswohl“ (im Original „best interests of the child“) ist nicht nur gemeint, dass eine Entscheidung Kindern und Jugendlichen nicht schaden darf. Damit ist auch gemeint, dass bei mehreren Entscheidungsmöglichkeiten immer die Entscheidung getroffen werden muss, die am besten für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist. Daher ist bei der Einschätzung des Kindeswohls der sogenannte „Kindeswille“, also das, was Kinder und Jugendliche selbst äußern, von hoher Bedeutung. Nicht umsonst lautet der Titel des Artikel 12: „Berücksichtigung des Kindeswillens“.

In Artikel 24 der europäischen Grundrechtecharta steht u.a., dass Kinder und Jugendliche ihre Meinung frei äußern können, diese ihrem Alter und Reifegrad entsprechend berücksichtigt wird und dass bei allen Maßnahmen von öffentlichen oder privaten Einrichtungen das Kindeswohl Vorrang hat.

In § 8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes steht, dass Kinder und Jugendliche bei allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden müssen.

In § 3 des Baugesetzbuches steht, dass die Öffentlichkeit „möglichst frühzeitig“ beteiligt werden muss, wenn die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets geplant wird. Hier steht explizit noch einmal, dass (natürlich) auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

In § 47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein steht, dass Gemeinden (Dörfer und Städte) Kinder und Jugendliche bei allen Planungen und Vorhaben beteiligen müssen, die ihre Interessen berühren. Sie müssen auch dokumentieren, wie Kinder und Jugendliche beteiligt wurden.

In § 4 des Jugendförderungsgesetzes Schleswig-Holstein steht, dass Kinder und Jugendliche an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen entsprechend ihrem Entwicklungsstand beteiligt werden müssen. Dies gilt für Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind z. B. Kommunen. Freie Träger sind z. B. Wohlfahrtsverbände oder Jugendverbände. Die Beteiligung an Planungen der Gemeinden wird hier ebenfalls genannt.

In § 4 des Schulgesetzes Schleswig-Holstein steht u. a., dass junge Menschen das Recht auf individuelle Förderung und Ausbildung haben, die ihren Begabungen, Fähigkeiten und Neigungen entsprechen. Dies setzt die Beteiligung der jungen Menschen voraus.

 

Wir stellen also fest, dass Kinder- und Jugendbeteiligung in ganz vielen Gesetzen rechtlich verankert ist.

Und es steht im Gesetz, weil Schutz und Förderung eng an die Berücksichtigung des Kindeswillens geknüpft sind. Ohne geht es einfach nicht (so gut). Außerdem ist eines der Leitprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung (Art. 2), jedoch sind Kinder und Jugendliche von politischer Teilhabe zunächst einmal weitestgehend ausgeschlossen. Solange Kinder und Jugendliche also nicht wählen (und gewählt werden) dürfen, müssen Erwachsene sie auf andere Weise beteiligen, um diesen Nachteil auszugleichen – sonst würden sie sie diskriminieren.

Soviel zum Recht auf Beteiligung. Es gibt aber noch viel mehr gute Gründe für Kinder- und Jugendbeteiligung.

Der Soziologe Oskar Negt hat einmal gesagt: „Eine demokratisch verfasste Gesellschaft ist die einzige Gesellschaftsordnung, die gelernt werden muss, alle anderen Gesellschaftsordnungen bekommt man so.“ Demokratie lernt man allerdings nicht (nur) aus Büchern, sondern vor allem dadurch, dass man sie erlebt. Kinder und Jugendliche müssen also die Chance haben, – möglichst früh – demokratische Erfahrungen zu machen und genau das passiert bei Kinder- und Jugendbeteiligung.

Was dabei gerne vergessen wird: Nicht nur Kinder- und Jugendliche profitieren davon, wenn sie beteiligt werden. Offensichtlich ist, dass Kinder und Jugendliche „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ sind (Benedikt Sturzenhecker). Wer einen Spielplatz oder Schulhof plant, ist klug, wenn er_sie die Expert_innen, die den Platz oder Hof später nutzen werden, um Rat bittet. Darüber hinaus ist es auch klug, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wenn es z. B. um ein Mobilitätskonzept, Bauleitplanung oder Dorf- bzw. Stadtentwicklung als Ganzes geht, denn sie verfügen über ein großes kreatives Potenzial. Kinder- und Jugendliche sind noch freier in ihrem Denken und haben daher oft geniale Ideen und Lösungsvorschläge, auf die Erwachsene gar nicht (mehr) kommen.

Weiter fördert Kinder- und Jugendbeteiligung den (generationenübergreifenden) sozialen Zusammenhalt, sorgt für eine Identifizierung mit dem eigenen Wohnort, sodass junge Menschen nicht wegziehen (oder später zurückkehren), stärkt ehrenamtliches Engagement und ist im Sinne von Familienfreundlichkeit ein echter Standortfaktor für Kommunen, der auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Kurz und bündig: Von Kinder- und Jugendbeteiligung haben wir alle etwas.

 

Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg setzt sich an verschiedenen Stellen für Kinderrechte ein

Der Kreisjugendring ist die demokratisch legitimierte, gemeinnützige Arbeitsgemeinschaft der im Kreisgebiet tätigen Jugendverbände und Organisationen, versteht sich als kompetenter Ansprechpartner im Feld der Jugend(-verbands)arbeit sowie als Interessenvertretung der Jugendorganisationen und Kinder und Jugendlichen im Kreis Herzogtum Lauenburg. Auf seiner Vollversammlung am 12. Mai 2023 hat er „jugendpolitische Überlegungen 2023-2028“ beschlossen, in denen er Themenbereiche und Maßnahmen benennt, durch die ein kind- und jugendgerechtes Aufwachsen von jungen Menschen im Kreis Herzogtum Lauenburg ermöglicht werden kann. Für diese Themen setzt sich der Kreisjugendring insbesondere ein.

Mit seinen Jugendarbeitsangeboten, wie z. B. der mobilen Spieliothek, der Aktion Ferienpass, Jugendfahrten und Jugendbildungsmaßnahmen, experience und mit Tillhausen schafft er für und mit Kindern und Jugendlichen Angebote, in denen sie ihre Rechte, wie z. B. das Recht auf Bildung oder Freizeit und Spiel, wahrnehmen können.

Ehrenamtliche in der Jugend(-verbands)arbeit werden durch den Kreisjugendring auf vielfältige Art und Weise qualifiziert. Bei Jugendleiter_innen-Ausbildungen und Fortbildungen setzen sich die Ehrenamtlichen mit der Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Tätigkeitsfeld auseinander. Die regelmäßig stattfindende Fortbildung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist nur ein Beispiel.

„Aktivieren. Engagieren. Mitbestimmen – Fit für Beteiligung“ lautete der vollständige Titel des aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojektes beim Kreisjugendring. „Für Kinder- und Jugendbeteiligung sensibilisieren sowie die Kommune in der nachhaltigen Umsetzung unterstützen,“ waren kurzgefasst die Ziele des Modellprojektes, welches 2020 ins Leben gerufen wurde und in Kooperation mit dem Amt Berkenthin und der Stadt Geesthacht bis einschließlich 2024 durchgeführt wurde. Der Kreisjugendring ist sowohl Impulsgeber und Berater als auch Unterstützer und Vermittler, um Kinder- und Jugendbeteiligung zu fördern und nachhaltig zu verankern.

Mit „Fit für Mitbestimmung“ richtet sich der Kreisjugendring an Schüler_innenvertretungen der Klassenstufen 7 bis 10. „Fit für Mitbestimmung“ besteht aus zwei Qualifizierungsmodulen und hat zum Ziel, Alltagsdemokratie für junge Menschen im Bereich der Schule erlebbar zu machen. Um Verantwortung übernehmen und Interessen vertreten zu können, braucht es nicht nur Wissen, sondern auch Qualifizierung und Förderung von Kompetenzen der Mitgestaltung und -entscheidung.

Immer wieder initiiert der Kreisjugendring Aktionen zu aktuellen Anlässen oder Wahlen, um es jungen Menschen zu ermöglichen, sich auf kreative Art und Weise mit politischen Themen, ihren Rechten und ihrer Vorstellung eines sozialen Miteinanders auseinanderzusetzen.

Im Jugendforum, gefördert über die „Partnerschaft für Demokratie“, treffen sich Jugendliche bis 27 Jahre, die etwas bewegen möchten – sei es in ihrem Verein, ihrer Organisation, ihrem Ort oder im gesamten Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Jugendforum steht für jede_n offen.

Unser Ziel ist es, junge interessierte Menschen regelmäßig zusammenzubringen und ihnen den Raum zu geben für einen gemeinsamen Austausch, das Kennenlernen und die Vernetzung untereinander sowie die Planung und Durchführung von eigenen Projekten und Aktionen. Hierbei erfolgte eine finanzielle Förderung der Projekte aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg e.V.
Schmilauer Straße 66
23879 Mölln

Telefon: 04542-843784
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