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Neue Richtlinen zur Förderung der Jugendarbeit und des Jugendferienwerks

26. Juni 2018

Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert u.a. Jugendfahrten von Trägern der Jugendarbeit. Bereits am 8. Februar diesen Jahres hat der Jugendhilfeausschuss die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit angepasst. Sowohl Jugendfahrten als auch internationale Jugendbegegnungen werden höher gefördert. Zudem erhalten Jugendfahrten, die nur die eigenen Vereinsmitglieder ansprechen, insbesondere dann eine höhere Förderung, wenn sich die eigene Stadt oder Gemeinde finanziell beteiligt. ,

Seit dem 14. Juni 2018 gelten auch neue Richtlinien für das „Jugendferienwerk“. Der Jugendhilfeausschuss hat insbesondere die Unterstützung von Kindern aus finanziell benachteiligten Familien (Jugendferienwerk) ausgeweitet. Für Maßnahmen ab 6 Tage werden jetzt 75 Prozent der Kosten übernommen, bei kürzeren Maßnahmen 50 Prozent. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen ist rechtzeitig vor der Fahrt jeweils beim Veranstalter einzureichen.

Mit der verbesserten Förderung der  Jugendfahrten von Vereinen und Jugendorganisationen wird gefordert, dass eine Juleica von mindestens einer verantwortlichen Begleitperson nachgewiesen werden kann. In begründeten Fällen kann in einer Übergangszeit von zwei Jahren  eine Ausnahme gemacht werden. Ab 2020 ist der Nachweis einer gültigen  Juleica verbindlich. Die Richtlinien und die Anträge sind auf der Homepage des Kreises unter Jugendförderung zu finden.

Der Kreisjugendring hat auf zwei Seiten die wesentlichen Aspekte der Richtlinien zusammengefasst und stellt es hier als pdf-Download zur Verfügung.

Gerne berät der Kreisjugendring unter Tel: 04542-843784 oder info@kjr-herzogtum-lauenburg.de bei Fragen zur Richtlinie. Ebenfalls beraten Frau Bergmann (Tel: 04541-888522) und Herr Beck (Tel: 04541-888410) vom Team Jugendförderung des Kreises gerne.

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