Europawahl am 9. Juni
Am Sonntag, 9. Juni 2024 ist Europawahl. In Deutschland darf zum ersten Mal ab 16 Jahren gewählt werden.
„Kurz vor der Europawahl ruft der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg gemeinsam mit seinen Mitgliedern – insbesondere junge Wahlberechtigte – dazu auf, am 9. Juni 2024 wählen zu gehen. Es muss ein Zeichen gegen ein Erstarken rechtsextremer sowie rechtspopulistischer Kräfte im EU-Parlament und für ein weltoffenes, demokratisches und jugendgerechtes Europa gesetzt werden.“ (einstimmig auf der Vollversammlung am 24.05.2024 beschlossen)
Alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Sonntag, den 09. Juni 2024, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union leben und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind bzw. einen Wahlschein haben, dürfen an der Wahl teilnehmen.
Auch die nichtdeutschen Unionsbürger_innen können an der Wahl teilnehmen, entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland. Sie werden automatisch von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie das bereits für eine frühere Wahl zum Europäischen Parlament beantragt haben, sofern sie nicht zwischenzeitlich – auch für begrenzte Zeit – wieder ins Ausland gezogen sind. Wer erstmalig in ein deutsches Wählerverzeichnis aufgenommen werden möchte, muss bis spätestens 21. Tage vor der Wahl (19. Mai 2024) bei seiner Gemeinde einen Antrag stellen.
Gewählt werden die 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Sitze. Eine Sperrklausel, also eine Mindestschwelle für den Einzug ins Europäische Parlament, gibt es 2024 nicht.
- Wählen kann nur, wer als Wahlberechtige_r in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
- Bis zum 21. Tage vor der Wahl (19. Mai 202024) sollen die Wahlbenachrichtigungen bei den Wahlberechtigten eingetroffen sein. Wer irrtümlich keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an seine Gemeindebehörde (Rathaus/Amtsverwaltung) wenden.
- Auf der Wahlbenachrichtigung steht u. a., wo das Wahllokal ist, ob dieses barrierefrei ist und wann gewählt werden kann. Der Benachrichtigungsbrief ist mit zur Wahl zu nehmen und dem Wahlvorstand vorzulegen. Wer sie nicht mehr hat, kann auch wählen, wenn sie*er den Personalausweis oder Reisepass vorlegt.
- Die Wahl ist geheim.
Briefwahl
Wer am 09. Juni 2024 nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr Briefwahlunterlagen anfordern. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zur Europawahl sind bei der zuständigen Gemeindebehörde (Stadt, Gemeinde, Amt) zu beantragen. Sie werden an die Wohnanschrift oder (sofern beantragt) eine andere angegebene Adresse (kann auch z. B. die Urlaubsadresse sein) versandt. Die Briefwahlunterlagen können auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Einige Gemeinden stellen auch ein Online-Formular in ihrem Internet-Angebot zur Verfügung. Beantragt man die Briefwahlunterlagen mündlich bei der Gemeindebehörde, hat man die Möglichkeit gleich direkt vor Ort zu wählen.
Stimmzettel
Der Stimmzettel enthält:
- die Namen und Kurzbezeichnungen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen
- deren zugelassene Wahlvorschläge (Listen für einzelne Bundesländer oder gemeinsame Listen für alle Bundesländer) mit den
- Vor- und Nachnamen der ersten 10 Bewerber*innen sowie deren Beruf oder Stand und Wohnort.
Wie viele Stimmen gibt es?
- Bei der Europawahl hat jede_r Wähler_in eine Stimme.
- Gewählt werden nur Listen, keine Einzelbewerber_innen. Auf dem Stimmzettel ist bei den einzelnen Wahlvorschlägen angegeben, ob die Liste für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt ist.
Wann sind die Stimmen ungültig?
- wenn auf dem Stimmzettel der Wille nicht zweifelsfrei erkennbar ist, z.B. wenn das Kreuz einem Wahlvorschlag nicht eindeutig zuzuordnen ist.
- wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt oder mehr als ein Kreuz enthält.
- wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält.
Öffentlichkeit
Jede_r hat das Recht die Wahlhandlung und im Anschluss daran die Auszählung der Stimmen im Wahllokal zu beobachten.
- Die Kandidat_innen aus Schleswig-Holstein müssen sich in Parteien mit Bundesliste gegen die Kandidat_innen aus den anderen Bundesländern zur Wahl stellen bzw. die Partei legt eine Liste fest mit der Reihenfolge der Kandidat_innen. Alle Wähler_innen haben am 09. Juni nur je eine Stimme für eine Partei. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Kandidat*innen von der Liste ziehen ins Europäische Parlament ein. Hier findet sich eine Vorstellung der Kandidat*innen aus Schlewig-Holstein!
- Gemeinsam mit dem Landesjugendring Schleswig-Holstein, dem Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg und weiteren Kreisjugendringen wurde am 30. Mai eine Podiumsdiskussion in Neumünster, die live übertragen wurde, durchgeführt. Hier kann man die Podiumsdiskussion auf youtube noch einmal nachverfolgen.
- Beim Wahl-o-Mat kann man bei verschiedenen Thesen seine eigene Position mit den antretenden Parteien abgleichen.
- Auf Youtube findet man unter poliWHAT?! witzige Erklärvideos u.a. zum Thema Parteien und Wahlen.
- Viele Interessante Informationen darüber was die EU erreicht und ermöglicht, kann dies bei what-europe-does-for-me einsehen.