Coronavirus und KJR – aktueller Stand: 03.04.2022
Stand zuletzt aktualisiert: 03. April 2022
Die Geschäftsstelle des Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg ist in der aktuellen Situation um Covid-19 zu den gewohnten Geschäftszeiten (Montag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr) geöffnet. Wir bitten darum, bei uns in der Geschäftsstelle aktuell eine Maske zu tragen. Sie erreichen uns telefonisch unter 04542-843784 und per Mail unter info@kjr-herzogtum-lauenburg.de.
Der Kreisjugendring Herzogtum Lauenburg führt selbst verschiedene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sowie Ehrenamtliche im Jahr durch. In der aktuellen Situation bewertet und entscheidet er auch weiterhin immer auf der Grundlage der aktuellen politischen Erlasse und Verordnungen sowie der Möglichkeit, wie er eine verantwortungsvolle Durchführung gewährleisten kann, ob diese Aktivitäten stattfinden. Sofern dennoch eine Absage erfolgen muss, werden die angemeldeten Teilnehmenden rechtzeitig per Mail informiert. Bei Absage einer Aktion erstatten wir geleistete Teilnahmebeiträge zurück.
Der Kreisjugendring hat ein grundlegendes Hygienekonzept erarbeitet, um Jugendarbeit, Freizeiten, Fahrten, Seminare und Veranstaltungen zu ermöglichen. Dieses grundlegende Hygienekonzept bildet die Grundlage für konkrete Überlegungen für jede einzelne Veranstaltung.
In das grundlegende Hygienekonzept kann hier eingesehen werden. Bei Fragen steht unser Geschäftsführer (Tel: 04542-843784 – Mail: geschaeftsfuehrung@kjr-herzogtum-lauenburg.de) als Ansprechperson zur Verfügung.
Folgende Entscheidungen hat der Kreisjugendring getroffen:
Tillhausen im Sommer 2022
Die im Wechsel mit experience stattfindende Kinderstadt Tillhausen, in der 300 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren ihre eigene Welt gestalten, wird für die Zeit vom Dienstag, 5. Juli bis Donnerstag, 14. Juli 2022 geplant. Der KJR lässt seit 1999 die Kinderstadt Tillhausen alle zwei Jahre im Luisenbad der Stadt Mölln, die Kooperationspartner ist, entstehen. Aktuell gibt es noch freie Plätze. Anmeldungen sind über info@kjr-herzogtum-lauenburg.de oder Tel. 04542-843784 möglich.
mobile Spieliothek
Die mobile Spieliothek ist wieder im gewühnten Rhythmus in den Dörfern unterwegs, so dass Spiele vor Ort ausgeliehen werden können und auch vor Ort wieder gespielt werden kann.
Bestellungen von Spielen, die beim Kreisjugendring entweder per Mail (spieliothek@kjr-herzogtum-lauenburg.de) oder telefonisch unter: 04542-8501849, beim Kreisjugendring eingehen, können weiterhin berücksichtigt werden. In unseren Spielen des Monats werden verschiedene ausführlich Spiele vorgestellt, die wir ausleihen. Zudem kann man hier in einer Übersicht stöbern, in der viele der zur Verfügung stehenden Spiele aufgeführt sind.
Freizeiten und Fahrten
Mitte Januar erschien unser Jahresprogramm für 2022. Dieses wird an ehemalige Teilnehmende automatisch per Post verschickt. Wenn Sie ein Jahresprogramm automatisch per Post erhalten möchten, senden Sie uns eine entsprechende Mail mit Ihrer Anschrift an info@kjr-herzogtum-lauenburg.de. Zudem wird es parallel hier auf der Website veröffentlicht.
Der Kreisjugendring hat entschieden, soweit möglich, Freizeiten und Fahrten durchzuführen. Hierfür hat er ein grundlegendes Hygienekonzept erarbeitet. Dieses grundlegende Hygienekonzept bildet die Grundlage für speziell ausgearbeitete Konzepte u.a. für die jeweiligen Freizeiten und Fahrten. Mit diesem Vorgehen wurden positive Erfahrungen gesammelt. In das grundlegende Hygienekonzept kann hier eingesehen werden.
In der Regel erhalten die angemeldeten Teilnehmenden ca. 10 bis 14 Tage vor der Freizeit die letzten Informationen. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem der Kreisjugendring eine umfassende Einschätzung der Situation vornimmt und mitteilt, welche Regelungen bezgl. der Coronasituation gelten werden.
Rücktritt aufgrund von Corona:
Der Kreisjugendring führt seine Fahrten und Freizeiten auf Grundlage der aktuell gültigen Landesverordnungen durch. Ist eine Durchführung aufgrund dessen nicht möglich oder lässt die aktuelle Infektionslage eine Durchführung nicht zu, kann es zu einer kurzfristigen Absage durch den Kreisjugendring kommen. Gezahlte Teilnahmebeiträge werden vollständig erstattet. Sofern der Kreisjugendring sich für eine verantwortungsvolle Durchführung entscheidet, können Teilnehmende nach erfolgter Anmeldung bis zu 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung coronabedingt kostenfrei absagen (bei erfolgter Überweisung des Teilnahmebeitrages wird dieser abzüglich 3,-€ Bearbeitungsgebühr erstattet).
Teilnahmebeitrag und Ermäßigung:
Der Bund fördert bis zum 1.11.2022 mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ Fahrten und Freizeiten. Der Kreisjugendring stellt entsprechende Anträge. Deshalb sind bei einigen Freizeiten und Fahrten niedrigere Teilnahmebeiträge ausgeschrieben (Bei Förderung des KJR durch „Aufholen nach Corona“). Da wir diese Förderung kurzfristig bewilligt bekommen, können wir aktuell jedoch diese Vergünstigung nicht zusagen.
Seminare
Mitte Januar erschien unser Jahresprogramm für 2022. Dieses wird an ehemalige Teilnehmende automatisch per Post verschickt. Wenn Sie ein Jahresprogramm automatisch per Post erhalten möchten, senden Sie uns eine entsprechende Mail mit Ihrer Anschrift an info@kjr-herzogtum-lauenburg.de. Zudem wird es parallel hier auf der Website veröffentlicht.
In der Regel erhalten die angemeldeten Teilnehmenden ca. 10 bis 14 Tage vor dem Seminar die letzten Informationen. Dies ist auch der Zeitpunkt, an dem der Kreisjugendring eine umfassende Einschätzung der Sitruation vornimmt und mitteilt, welche Regelungen bezgl. der Coronasituation gelten werden.
Rücktritt aufgrund von Corona:
Der Kreisjugendring führt seine Sewminare auf Grundlage der aktuell gültigen Landesverordnungen durch. Ist eine Durchführung aufgrund dessen nicht möglich oder lässt die aktuelle Infektionslage eine Durchführung nicht zu, kann es zu einer kurzfristigen Absage durch den Kreisjugendring kommen. Gezahlte Teilnahmebeiträge werden vollständig erstattet. Sofern der Kreisjugendring sich für eine verantwortungsvolle Durchführung entscheidet, können Teilnehmende nach erfolgter Anmeldung bis zu 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung coronabedingt kostenfrei absagen (bei erfolgter Überweisung des Teilnahmebeitrages wird dieser abzüglich 3,-€ Bearbeitungsgebühr erstattet).
Vollversammlung des KJR
In 2021 fand die Vollversammlung am Freitag, 28. Mai im virtuellen Format statt. U.a. wurde eine Position zu „Kinder, Jugendliche und Jugend(verbands)arbeit in Zeiten von Corona“ verabschiedet. Hier gibt es einen Rückblick auf die Vollversammlung.
Aktuell plant der Vorstand die nächste Vollversammlung am 29. April 2022. Die Mitgliedsverbände und Gäste haben aktuell die EInladungen erhlten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die aktuelle Situation um Covid-19 hat Auswirkungen auf die Jugend(verbands)arbeit. Als Kreisjugendring thematisieren wir diese gemeinsam mit dem Landesjugendring Schleswig-Holstein und suchen mit Verwaltung und Politik nach Lösungen. Zudem hat der Kreisjugendring auf seiner Vollversammlung am 28. Mai 2021 eine Position unter dem Titel „Kinder, Jugendliche und Jugend(verbands)arbeit in Zeiten von Corona“ verabschiedet.
Informationen zu den politischen Erlassen bezgl. Corona
Ab dem 3. April 2022 gelten die Bundesregelungen, auf deren Grundlage Schleswig-Holstein eine Landesverordnung verkündet hat.
Zu verschärfenden Regelungen („Hotspot-Regelungen“) kann es nur noch auf Beschluss des Landtages kommen. Hierfür muss dieser feststellen, dass es zu einer Überlastung der Krankenhäuser kommt und sich erneut eine dynamische Infektionslage entwickelt (gefährliche Virusvariante, starker Anstieg Neuinfektionen, etc.).
Konkret bedeuten die aktuellen Regelungen für die Jugendarbeit Folgendes:
- Es muss immer die Verordnung beachtet, die in einem Bundesland gilt, in dem man sich befindet. Eine Übersicht über die groben Regelungen findet man auf der Seite der Bundesregierung.
- Es gibt in Schleswig-Holstein keine Einschränkungen für die Jugendarbeit – nur im Fernverkehr und im ÖPNV gilt noch die Maskenpflicht.
- Es wird in der Landesverordnung empfohlen weiterhin Masken in Innenräumen zu tragen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht sowie Hygienemaßnahmen umzusetzen (Möglichkeiten zur Händedesinfektion, Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie regelmäßiges Lüften und einen Aushang QR-Code).
Hygienekonzepte sind nicht mehr vorgeschrieben. Es kann jedoch sein, dass einzelne Unterkünfte über ihr Hausrecht noch entsprechende Regelungen durchführen – es gilt sich insbesondere bei Angeboten mit Übernachtungen im Vorwege konkret bei der Unterkunft zu informieren.
Auch wir empfehlen weiterhin über angemessene Hygienemaßnahmen bei der Planung von Angeboten nachzudenken und diese ggf. zu berücksichtigen:
- Lüftung in Innenräumen – möglichst mittels Zufuhr von Frischluft
- Abstandhalten und Regelungen diesbezüglich
- Testungen vor/während der Maßnahme
- Reinigung häufig berührter Oberflächen/Sanitäranlagen
- Regelungen für „Tätigkeiten mit einem erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und Aerosolen“, z.B. Singen, Jubeln, Blasmusik oder Tanz/Disco
- Aushänge: Hygieneregeln und -empfehlungen (Husten-/Niesetikette, Hände waschen/desinfizieren etc.)
- ggf. 3G-Regelungen
- Masken in Innenräumen: FFP2-Masken bleiben der beste Schutz gegen eine Infektion, sind in der Jugendarbeit aber häufig nicht praktikabel. Ggf. auf freiwillige Möglichkeit Maske zu tragen hinweisen und dafür sorgen, dass niemand deswegen ausgegrenzt wird.
- mit Übernachtung auch berücksichtigen, wie man während des mehrtägigen Angebots mit positiv getesteten Teilnehmer*innen (Quarantäne/Isolation, Heimfahrt) umgeht.
Wenn aktuell Fragen auftauchen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Förderung im Rahmen des Bundesaktionsprogramm Aufholen nach Corona über die Richtlinie „Aktive Freizeit stärken“
Mit dem Programm soll es Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Familienzentren, Jugendherbergen und nichtkommerziellen Reiseveranstaltern ermöglicht werden vergünstigte Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten.
Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung und wird als nicht rückzahlbare einmalige Leistung gewährt für
- Eintägige Maßnahmen mit einem Umfang von mindestens vier Stunden oder mehrtägige Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ohne Übernachtung
- Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit mindestens zwei Übernachtungen
- Maßnahmen der Familienerholung, ganztägig oder mehrtägig.
Die Bestimmungen treten rückwirkend zum 19. Juni 2021 in Kraft und gelten für Maßnahmen bis zum 01.11.2022.
Die Antragsstellung erfolgt beim Ministerium zwei Monate vor der Druchführung. Anträge für die Herbstferien 2021 sind bis zum 24.09.2021 zu stellen. Für die Sommerferien 2021 kann im Nachwege ein Antrag erfolgen. Ein Nachweis ist drei Monate nach Durchführung einzureichen.
Hier die Richtlinie und Formulare zum Download:
Antrag Seite 1 und Antrag Seite 2
Programm Auf!leben der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung
Mit dem Programm AUF!leben – Zukunft ist jetzt. unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützt und gestärkt. Das Förderprogramm ist bis 31.08.2022 befristet. Aktuell können auch Vereine aus der Jugend(verbands)arbeit Anträge in den Programmen „Kompakt vor Ort“ (bis zu 50,- €/Tag/Person) und „Kompakt Camp“ (150,- €/Tag/Person) stellen. Weitere Informationen auf der Seite der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Matthias Beck vom Team Jugendförderung des Kreises hat in einer kleinen Präsentation ein paar Infos zusammengestellt. Er steht auch für eine Erstberatung für Vereine aus dem Herzogtum Lauenburg zur Verfügung. Einfach unter m.beck@kreis-rz.de melden.
Projektförderung in der Jugendarbeit durch den Kreis mit neuer Richtlinie
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises hat in seiner Sitzung am 18. November 2021 entschieden, dass Träger der Jugendhilfe (Vereine etc.) mit Sitz im Kreisgebiet Förderung für Projekte in der Jugendarbeit beantragen können. Die in 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Situation durch den Kreisjugendring eingebrachte Richtlinie geht somit in leicht veränderter Form unbefristet und ergänzend in den Richtlinien des Kreises zur Förderung der Jugendarbeit auf.
Es können Projekte, die über das Regelangebot des Vereins/Träger hinausgehen in Höhe von maximal 75% der Gesamtkosten beantragt werden. Die Fördersumme liegt zwischen 200,- und 4.000,- €. Es werden Projekte gefördert, die das Miteinander in der Jugendarbeit unterstützen, das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit fördern oder die digitale Jugendarbeit fördern. Abrechnungsfähig sind u.a. Honorarkosten Verbrauchsmittel, Fahrtkosten und Sachkosten. Investitionen über 800,- € werden nicht gefördert. Eine formlose Antragsstellung vor Projektbeginn und ein formloser Verwendungsnachweis 6 Wochen nach Projektende sind notwendig. Näheres in der Richtlinie.
Matthias Beck (Tel. 04541-888410 oder m.beck@kreis-rz.de) vom Team Jugendförderung des Kreises steht ebenso wie Arne Strickrodt vom KJR (Tel: 04542-843784 oder geschaeftsfuehrung@kjr-herzogtum-lauenburg.de) beratend zur Verfügung.
Vollversammlung des KJR
In 2021 fand die Vollversammlung am Freitag, 28. Mai im virtuellen Format statt. U.a. wurde eine Position zu „Kinder, Jugendliche und Jugend(verbands)arbeit in Zeiten von Corona“ verabschiedet. Hier gibt es einen Rückblick auf die Vollversammlung.
Aktuell plant der Vorstand die nächste Vollversammlung am 29. April 2022. Die Mitgliedsverbände und Gäste haben aktuell die EInladungen erhalten.
Wichtige Informationsquellen
- Der Landesjugendring hat auf seiner Homepage Informationen, die für den Bereich der Jugend(verbands)arbeit wichtig sind, zusammengestellt und aktualisiert diese regelmäßig.
- Aktuelle Informationen des Kreises gibt es unter: www.kreis-rz.de/corona.
- Aktuelle Informationen des Landes Schleswig-Holstein gibt es unter: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
In dieser angespannten Situation ohne echte Rückzugsmöglichkeiten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es in einigen Familien zu herausfordernden Situationen kommt. Unterstützung ist durch telefonische Beratung möglich unter:
Telefonberatung (bundesweit)
Kinder- und Jugendtelefon: 0800 1110333
Frauenhelpline: 0700 99911444
Elterntelefon: 0800 1110550
Müttertelefon: 0800 3332111
Täter-Hotline: 01805 439258 (kostenpflichtig)
Erziehungsberatung / Kinderschutzberatung
Geesthacht: 04152 809840
Schwarzenbek: 04151 5165
Lauenburg/Elbe: 04153 52415
Ratzeburg: 04541 888371 (derzeit nur für Familien, die hier bereits beraten wurden).
Frauenberatungsstelle Schwarzenbek: 04151 81306
Frauenhaus Schwarzenbek: 04151 7578
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und weiterführende Hilfe bzw. Interventionsbedarf
Geesthacht: 04152 809860
Schwarzenbek: 04151 84200
Lauenburg/Elbe: 04153 58630
Mölln: 04542 85830
Ratzeburg: 04541 888730
Nachts und am Wochenende in Notfällen: über 112
Beratung für Fachkräfte durch die Fachstellen Kinderschutz (KuK)
Nord: 04541 888585
Süd: 0151 55145186
Mitte: 04541 888669