Die aktuelle Situation um Covid-19 hat Auswirkungen auf die Jugend(verbands)arbeit. Als Kreisjugendring thematisieren wir diese gemeinsam mit dem Landesjugendring Schleswig-Holstein und suchen mit Verwaltung und Politik nach Lösungen. Zudem hat der Kreisjugendring auf seiner Vollversammlung am 28. Mai 2021 eine Position unter dem Titel „Kinder, Jugendliche und Jugend(verbands)arbeit in Zeiten von Corona“ verabschiedet.
Informationen zu den politischen Erlassen bezgl. Corona
Ab dem 3. April 2022 gelten die Bundesregelungen, auf deren Grundlage Schleswig-Holstein eine Landesverordnung verkündet hat.
Zu verschärfenden Regelungen („Hotspot-Regelungen“) kann es nur noch auf Beschluss des Landtages kommen. Hierfür muss dieser feststellen, dass es zu einer Überlastung der Krankenhäuser kommt und sich erneut eine dynamische Infektionslage entwickelt (gefährliche Virusvariante, starker Anstieg Neuinfektionen, etc.).
Konkret bedeuten die aktuellen Regelungen für die Jugendarbeit Folgendes:
- Es muss immer die Verordnung beachtet, die in einem Bundesland gilt, in dem man sich befindet. Eine Übersicht über die groben Regelungen findet man auf der Seite der Bundesregierung.
- Es gibt in Schleswig-Holstein keine Einschränkungen für die Jugendarbeit – nur im Fernverkehr und im ÖPNV gilt noch die Maskenpflicht.
- Es wird in der Landesverordnung empfohlen weiterhin Masken in Innenräumen zu tragen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht sowie Hygienemaßnahmen umzusetzen (Möglichkeiten zur Händedesinfektion, Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen sowie regelmäßiges Lüften und einen Aushang QR-Code).
Hygienekonzepte sind nicht mehr vorgeschrieben. Es kann jedoch sein, dass einzelne Unterkünfte über ihr Hausrecht noch entsprechende Regelungen durchführen – es gilt sich insbesondere bei Angeboten mit Übernachtungen im Vorwege konkret bei der Unterkunft zu informieren.
Auch wir empfehlen weiterhin über angemessene Hygienemaßnahmen bei der Planung von Angeboten nachzudenken und diese ggf. zu berücksichtigen:
- Lüftung in Innenräumen – möglichst mittels Zufuhr von Frischluft
- Abstandhalten und Regelungen diesbezüglich
- Testungen vor/während der Maßnahme
- Reinigung häufig berührter Oberflächen/Sanitäranlagen
- Regelungen für „Tätigkeiten mit einem erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und Aerosolen“, z.B. Singen, Jubeln, Blasmusik oder Tanz/Disco
- Aushänge: Hygieneregeln und -empfehlungen (Husten-/Niesetikette, Hände waschen/desinfizieren etc.)
- ggf. 3G-Regelungen
- Masken in Innenräumen: FFP2-Masken bleiben der beste Schutz gegen eine Infektion, sind in der Jugendarbeit aber häufig nicht praktikabel. Ggf. auf freiwillige Möglichkeit Maske zu tragen hinweisen und dafür sorgen, dass niemand deswegen ausgegrenzt wird.
- mit Übernachtung auch berücksichtigen, wie man während des mehrtägigen Angebots mit positiv getesteten Teilnehmer*innen (Quarantäne/Isolation, Heimfahrt) umgeht.
Wenn aktuell Fragen auftauchen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Förderung im Rahmen des Bundesaktionsprogramm Aufholen nach Corona über die Richtlinie „Aktive Freizeit stärken“
Mit dem Programm soll es Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Familienzentren, Jugendherbergen und nichtkommerziellen Reiseveranstaltern ermöglicht werden vergünstigte Ferien- und Wochenendfreizeiten beziehungsweise Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten.
Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung und wird als nicht rückzahlbare einmalige Leistung gewährt für
- Eintägige Maßnahmen mit einem Umfang von mindestens vier Stunden oder mehrtägige Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ohne Übernachtung
- Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit mindestens zwei Übernachtungen
- Maßnahmen der Familienerholung, ganztägig oder mehrtägig.
Die Bestimmungen treten rückwirkend zum 19. Juni 2021 in Kraft und gelten für Maßnahmen bis zum 01.11.2022.
Die Antragsstellung erfolgt beim Ministerium zwei Monate vor der Druchführung. Anträge für die Herbstferien 2021 sind bis zum 24.09.2021 zu stellen. Für die Sommerferien 2021 kann im Nachwege ein Antrag erfolgen. Ein Nachweis ist drei Monate nach Durchführung einzureichen.
Hier die Richtlinie und Formulare zum Download:
Richtlinie
Antrag Seite 1 und Antrag Seite 2
Programm Auf!leben der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung
Mit dem Programm AUF!leben – Zukunft ist jetzt. unterstützt die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bundesweit Kinder und Jugendliche dabei, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen und Alltagsstrukturen zurückzugewinnen. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts. Junge Menschen werden in ihrer Persönlichkeitsbildung unterstützt und gestärkt. Das Förderprogramm ist bis 31.08.2022 befristet. Aktuell können auch Vereine aus der Jugend(verbands)arbeit Anträge in den Programmen „Kompakt vor Ort“ (bis zu 50,- €/Tag/Person) und „Kompakt Camp“ (150,- €/Tag/Person) stellen. Weitere Informationen auf der Seite der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Matthias Beck vom Team Jugendförderung des Kreises hat in einer kleinen Präsentation ein paar Infos zusammengestellt. Er steht auch für eine Erstberatung für Vereine aus dem Herzogtum Lauenburg zur Verfügung. Einfach unter m.beck@kreis-rz.de melden.
Projektförderung in der Jugendarbeit durch den Kreis mit neuer Richtlinie
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises hat in seiner Sitzung am 18. November 2021 entschieden, dass Träger der Jugendhilfe (Vereine etc.) mit Sitz im Kreisgebiet Förderung für Projekte in der Jugendarbeit beantragen können. Die in 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Situation durch den Kreisjugendring eingebrachte Richtlinie geht somit in leicht veränderter Form unbefristet und ergänzend in den Richtlinien des Kreises zur Förderung der Jugendarbeit auf.
Es können Projekte, die über das Regelangebot des Vereins/Träger hinausgehen in Höhe von maximal 75% der Gesamtkosten beantragt werden. Die Fördersumme liegt zwischen 200,- und 4.000,- €. Es werden Projekte gefördert, die das Miteinander in der Jugendarbeit unterstützen, das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit fördern oder die digitale Jugendarbeit fördern. Abrechnungsfähig sind u.a. Honorarkosten Verbrauchsmittel, Fahrtkosten und Sachkosten. Investitionen über 800,- € werden nicht gefördert. Eine formlose Antragsstellung vor Projektbeginn und ein formloser Verwendungsnachweis 6 Wochen nach Projektende sind notwendig. Näheres in der Richtlinie.
Matthias Beck (Tel. 04541-888410 oder m.beck@kreis-rz.de) vom Team Jugendförderung des Kreises steht ebenso wie Arne Strickrodt vom KJR (Tel: 04542-843784 oder geschaeftsfuehrung@kjr-herzogtum-lauenburg.de) beratend zur Verfügung.
Vollversammlung des KJR
In 2021 fand die Vollversammlung am Freitag, 28. Mai im virtuellen Format statt. U.a. wurde eine Position zu „Kinder, Jugendliche und Jugend(verbands)arbeit in Zeiten von Corona“ verabschiedet. Hier gibt es einen Rückblick auf die Vollversammlung.
Aktuell plant der Vorstand die nächste Vollversammlung am 29. April 2022. Die Mitgliedsverbände und Gäste haben aktuell die EInladungen erhalten.
Wichtige Informationsquellen
Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
In dieser angespannten Situation ohne echte Rückzugsmöglichkeiten steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es in einigen Familien zu herausfordernden Situationen kommt. Unterstützung ist durch telefonische Beratung möglich unter:
Telefonberatung (bundesweit)
Kinder- und Jugendtelefon: 0800 1110333
Frauenhelpline: 0700 99911444
Elterntelefon: 0800 1110550
Müttertelefon: 0800 3332111
Täter-Hotline: 01805 439258 (kostenpflichtig)
Erziehungsberatung / Kinderschutzberatung
Geesthacht: 04152 809840
Schwarzenbek: 04151 5165
Lauenburg/Elbe: 04153 52415
Ratzeburg: 04541 888371 (derzeit nur für Familien, die hier bereits beraten wurden).
Frauenberatungsstelle Schwarzenbek: 04151 81306
Frauenhaus Schwarzenbek: 04151 7578
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und weiterführende Hilfe bzw. Interventionsbedarf
Geesthacht: 04152 809860
Schwarzenbek: 04151 84200
Lauenburg/Elbe: 04153 58630
Mölln: 04542 85830
Ratzeburg: 04541 888730
Nachts und am Wochenende in Notfällen: über 112
Beratung für Fachkräfte durch die Fachstellen Kinderschutz (KuK)
Nord: 04541 888585
Süd: 0151 55145186
Mitte: 04541 888669