Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage und kann über den den örtlichen Träger der Jugendhilfe beim Land die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen.
Seit dem 28.01.2020 gilt eine neue Freistellungsverordnung in Schleswig-Holstein. Folgende Neurungen sind hierbei im Besonderen zu beachten:
Die neue Freistellungverordnung im Wortlaut, das aktualisierte Merkblatt sowie die aktualisierten Anträge und Bescheinigungen findet ihr auf der Homepage des Landesjugendring Schleswig-Holstein unter: https://www.ljrsh.de/service/juleica/
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass zur Beantragung von Förderung für Jugendfahrten beim Kreis Herzogtum Lauenburg mindestens eine Betreuungsperson im Besitz einer gültigen Juleica sein muss. Informationen zur Förderung der Jugendarbeit durch den Kreis Herzogtum Lauenburg haben wir hier zusammengefasst.